Genehmigungen und Anmeldungen: Was Sie bei der Nachrüstung eines Batteriespeichers beachten müssen

Genehmigungen und Anmeldungen: Was Sie bei der Nachrüstung eines Batteriespeichers beachten müssen

Wer einen Batteriespeicher nachrüstet, muss sich auch mit bürokratischen Schritten befassen: Mit der Genehmigung und Anmeldung des Batteriespeichers stellen Sie sicher, dass die Anlage rechtlich und technisch korrekt in das Stromnetz integriert wird.

Welche Genehmigungen und Anmeldungen sind für den Batteriespeicher erforderlich? Für den Batteriespeicher sind die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend. In den meisten Fällen sind keine zusätzlichen behördlichen Genehmigungen erforderlich, sofern die bestehende PV-Anlage bereits genehmigt wurde. Außerdem sind technische und rechtliche Vorgaben zu beachten.

In diesem Ratgeber-Text beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen: Wann und wo muss ich meinen Batteriespeicher anmelden? Welche Daten muss ich bereitstellen? Welche rechtlichen Vorgaben muss ich beachten, um Netzsicherheit und einwandfreie Funktion zu gewährleisten? Wir erklären, warum diese Anforderungen so wichtig sind und wie Sie sie erfolgreich umsetzen, damit alles reibungslos verläuft und Sie sich rechtlich abgesichert fühlen. Lassen Sie sich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken - mit unseren klaren Anleitungen meistern Sie diesen Prozess problemlos.

Muss ich die Nachrüstung eines Batteriespeichers beim Netzbetreiber anmelden?

Wenn Sie einen Batteriespeicher nachrüsten, muss er beim Netzbetreiber ordnungsgemäß zugelassen und angemeldet werden - genau wie Sie zuvor Ihre PV-Anlage anmelden mussten. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet die Sicherheit und eine reibungslose Integration des Speichers ins Stromnetz. Mit der Registrierung beim Netzbetreiber wird sichergestellt, dass das System einwandfrei arbeitet und weder Störungen noch Überlastungen verursacht. Zudem hilft sie dem Netzbetreiber, die Netzkapazitäten und Lastverteilung effizient zu planen und zu steuern.

Der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber erfolgt häufig über Ihren örtlichen Energieversorger und kann im Detail variieren. Kontaktieren Sie deshalb Ihren Energieversorger, bevor Sie mit der Installation beginnen und informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen und den Anmeldeprozess. 

Um den Batteriespeicher anzumelden, benötigt der Netzbetreiber in der Regel folgende Informationen und Unterlagen:

  • Datenblatt für den Speicher

  • Herstellerdatenblätter des Speichers

  • Einheitenzertifikat

  • Konformitätsnachweis des Speichersystems zum FNN Hinweis

  • Verantwortlicher Elektrofachbetrieb, Ansprechpartner

Die meisten Energieversorger stellen für die Anmeldung von nachgerüsteten Batteriespeichern Online-Formulare zur Verfügung. Diese müssen Sie korrekt und vollständig ausfüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen einreichen. Erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Energieversorger vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen, erfolgt die Inbetriebnahme, in der Regel gemeinsam mit dem Energieversorger.

Häufig haben Sie als Anlagenbetreiber nichts mit dem Anmelden des Batteriespeichers beim Netzbetreiber zu tun - Ihr Fachbetrieb übernimmt diese Formalitäten für Sie. Bitten Sie Ihren Installateur um eine Kopie der Anmeldeunterlagen und die Bestätigung des Netzbetreibers.

Welche behördlichen Genehmigungen benötige ich für die Speichernachrüstung?

In den meisten Fällen ist für die Nachrüstung eines Batteriespeichers keine zusätzliche behördliche Genehmigung erforderlich, sofern die bestehende PV-Anlage bereits genehmigt wurde. Der Speicher dient primär der Eigenverbrauchsoptimierung und verändert die grundlegenden Netzanschlussbedingungen nicht.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Genehmigung oder Abstimmung erforderlich sein kann, etwa die Überschreitung von Leistungsgrenzen. Führt die Nachrüstung von PV-Modulen zu einer Erhöhung der Gesamtleistung der Anlage, können Schwellenwerte überschritten werden, die eine Anpassung der Netzanschlussvereinbarung erfordern. Ein wichtiger Schwellenwert ist etwa eine Maximalleistung von 30 kWp Modulleistung. Überschreitet Ihre PV-Anlage diesen Wert, ist sie nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit. Klären Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder Energieversorger, ob die Nachrüstung angemeldet oder genehmigt werden muss.

Auch in Denkmal- oder Naturschutzgebieten können besondere Regelungen gelten, die eine behördliche Genehmigung für Ihren Batteriespeicher erfordern. Des Weiteren können kommunale Vorgaben eine Genehmigung erforderlich machen. So können etwa Gemeinden oder Netzbetreiber individuelle Regelungen zur Einspeisebegrenzung oder zur Speicherintegration ins Netz haben. Informieren Sie sich beim Bauamt oder der Gemeinde nach speziellen örtlichen Regelungen. Oft kann Ihnen auch Ihr Installateur bei der Klärung helfen, ein erfahrener Fachbetrieb kennt die regionalen Anforderungen.

Wie melde ich den nachgerüsteten Speicher im Marktstammdatenregister an?

Wenn Sie Batteriespeicher nachrüsten, müssen Sie diesen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden - auch, wenn die Anmeldung Ihrer PV-Anlage dort bereits vorliegt.

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland registriert werden müssen, auch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Das Marktstammdatenregister stellt aktuelle Daten zur Strom- und Gasversorgung online in einer Datenbank bereit. Den Benutzern werden unterschiedliche Rechte zugewiesen. Einige Behörden haben vollen Zugriff auf die Daten, sodass die Lastflüsse und Einspeisung erneuerbarer Energien ins Stromnetz überwacht und gesteuert sowie der Netzausbau und die Speicherintegration gezielt geplant werden können.

Wie können Sie im Marktstammdatenregister Ihren Batteriespeicher anmelden? Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt online. Dort finden Sie auch eine Registrierungshilfe für Stromspeicher, die wir zu einer detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengefasst haben:

  1. Benutzer registrieren: Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen im Marktstammdatenregister an. Sie sollten dort bereits mit Ihrer PV-Anlage registriert sein, andernfalls führen Sie jetzt die Registrierung durch.

  2. Anlagenbetreiber registrieren: Registrieren Sie den Anlagenbetreiber, das sind in der Regel Sie selbst. Führen Sie die Registrierung für eine andere Person durch, tragen Sie diese ein.

  3. Stromspeicher registrieren: Wählen Sie den Stromspeicher als Anlage aus, die Sie registrieren wollen, und vergeben Sie einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“.

  4. Inbetriebnahme: Tragen Sie das Datum der Inbetriebnahme und den Standort der Anlage ein.

  5. Technische Daten: Geben Sie die technischen Daten des Stromspeichers ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie im technischen Datenblatt des Stromspeichers, im Inbetriebnahmeprotokoll, auf der Rechnung des Installateurs, im Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers oder auf dem Typenschild des Stromspeichers.

  6. Netzbetreiber: Wählen Sie den Anschluss-Netzbetreiber aus. Diesen finden Sie auf dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage.

  7. Bestätigung: Laden Sie abschließend die Bestätigung der Registrierung durch die Bundesnetzagentur herunter, erst dann ist die Registrierung vollständig.

Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Achten Sie darauf, keine falschen oder unvollständigen Daten einzugeben, und schließen Sie die Registrierung mit der Bestätigung ab, erst dann ist sie vollständig.

Wichtig: Änderungen wie ein Betreiberwechsel oder Umbauten müssen im Marktstammdatenregister aktualisiert werden. Drucken Sie die Bestätigung aus oder speichern Sie sie, sie dient als Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.

Zu allen Online-Angaben finden Sie Hinweise, die Sie bei der Eingabe der richtigen Daten unterstützen. Für die Registrierung müssen Sie folgende Daten angeben:

Parameter

Beschreibung

Entladeleistung (kW)

maximale Entladeleistung im Dauerbetrieb (Bruttoleistung)

Wechselrichterleistung

zugeordnete Wechselrichterleistung vom Batteriewechselrichter oder Hybrid-Wechselrichter

Kopplung

AC- oder DC-gekoppeltes Speichersystem

Speichertechnologie

Technologie, die zur Stromspeicherung in der Batterie genutzt wird (z. B. Lithium-Batterie, Blei-Batterie, …)

Eigenschaften

Eigenschaften der Einheit, z. B. Einspeisung, Notstromfähigkeit 

Netzbetreiberzuordnung

Netzbetreiber auswählen und Netzbetreiber-ID eingeben

Inbetriebnahmedatum

Datum der erstmaligen Nutzung des Speichers

Standort

Adresse des Anlagenstandorts


Welche weiteren rechtlichen Vorgaben muss ich beachten?

Beim Nachrüsten eines Batteriespeichers sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten.

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 enthält technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Niederspannungsnetz. Die Anwendungsregel gilt sowohl für Neuanlagen als auch für die Erweiterung oder Änderung bestehender Anlagen.

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2510-2 enthält Sicherheitsanforderungen für die Planung, den Transport, die Errichtung, den Betrieb, die Demontage und die Entsorgung von stationären elektrischen Energiespeichersystemen, die in die ortsfeste elektrische Anlage eines Niederspannungsnetzes einspeisen.

In den Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung, kurz TAB-Niederspannung, sind Vorschriften der Netzbetreiber, die den Anschluss von Erzeugungsanlagen, wie PV-Anlagen oder Batteriespeicher an das Stromnetz regeln. Sie stellen sicher, dass Netzsicherheit, Spannungshaltung und Frequenzstabilität gewährleistet bleiben.

Wer einen Batteriespeicher nachrüstet, muss prüfen, ob Anpassungen am Einspeisemanagement erforderlich sind - besonders bei größeren PV-Anlagen. Das Einspeisemanagement regelt, wie viel Strom eine PV-Anlage ins Netz einspeisen darf. Netzbetreiber können die Einspeiseleistung begrenzen oder die Anlage bei Netzüberlastung ferngesteuert drosseln.

Bis Ende 2022 wurde die Netzeinspeisung aller PV-Anlagen durch Wirkleistungsbegrenzung im Wechselrichter auf 70 Prozent reduziert, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Heute gibt es nur noch für bestehende Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp die Verpflichtung zum Einspeisemanagement, sofern diese keinen intelligenten Stromzähler haben. Fällt Ihre PV-Anlage in diese Kategorie, können Sie mit einem Batteriespeicher Ihren Eigenverbrauch erhöhen, sodass Sie die 70-Prozent-Regelung vermeiden.

Bezüglich der Steuer haben Sie durch die Batteriespeicher-Nachrüstung keine Nachteile. Der Kauf von Batteriespeichern und die Installation sind seit 2023 von der Umsatzsteuer befreit. Die Einkommensteuer auf ins Netz gespeisten oder selbst verbrauchten Strom entfällt ebenfalls für PV-Anlagen bis 30 kWp. Und damit ist auch die Meldung beim Finanzamt nicht mehr notwendig.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und Genehmigung eines Batteriespeichers

Muss ich meinen Batteriespeicher beim Netzbetreiber anmelden, wenn ich bereits eine PV-Anlage betreibe?

Wenn Sie einen Batteriespeicher nachrüsten, müssen Sie ihn beim Netzbetreiber anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn Sie schon eine PV-Anlage betreiben.

Welche Frist gilt für die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

Die Anmeldung des Batteriespeichers beim Marktstammdatenregister muss innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Wer übernimmt die Anmeldung, wenn ein Fachbetrieb den Speicher installiert?

In der Regel übernimmt der Fachbetrieb die Anmeldung des Batteriespeichers beim Netzbetreiber. Bitten Sie um eine Kopie der Anmeldeunterlagen und die Bestätigung des Netzbetreibers.

Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung eines Batteriespeichers?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) sind kostenlos.

Gibt es zusätzliche steuerliche Pflichten bei der Nachrüstung eines Speichers?

Es gibt keine zusätzlichen steuerlichen Pflichten bei der Nachrüstung eines Speichers. Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, die Einkommensteuer auf selbst verbrauchten Strom entfällt ebenfalls für PV-Anlagen bis 30 kWp.

Fazit: So erfüllen Sie alle Anforderungen bei der Speichernachrüstung

Die Nachrüstung eines Batteriespeichers erfordert nur wenige formale Schritte, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb zu gewährleisten. Zunächst muss der Speicher beim Netzbetreiber angemeldet werden, um eine reibungslose Integration des Speichers ins Stromnetz zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend, unabhängig davon, ob bereits Ihre PV-Anlage registriert ist. Um Netzstabilität und Sicherheitsstandards zu gewährleisten, müssen technische Vorgaben wie die VDE-AR-N 4105 eingehalten werden.

Brauchen Sie weitere Auskünfte, um Ihren Batteriespeicher anzumelden? Fragen Sie beim Bauamt, der Gemeinde, dem Netzbetreiber oder Energieversorger nach den gewünschten Informationen. Lassen Sie sich bei der Anmeldung von einem Fachbetrieb unterstützen! So vermeiden Sie Fehler und stellen sicher, dass alle Vorschriften erfüllt sind.

In unserem PV-Magazin finden Sie viele weitere Artikel rund um die Photovoltaik. Haben Sie Fragen? Nutzen Sie unsere Online-Batteriespeicher-Beratung oder kontaktieren Sie uns - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Über den Autor

Hallo, ich bin Mike Seeger, Elektroingenieur und begeisterter Solarteur. Meine Leidenschaft für Photovoltaik und erneuerbare Energien hat mich nicht nur zum Mitgründer von inselvolt gemacht, sondern auch zu einem überzeugten Erzähler und Ratgeber in dieser dynamischen Branche.

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