PV-Anlagen: Ihre Rechte bei Garantie und Gewährleistung

PV-Anlagen: Ihre Rechte bei Garantie und Gewährleistung

Wenn Sie nach dem Kauf und der Installation Ihrer PV-Anlage Mängel entdecken, besteht innerhalb einer bestimmten Frist ein Recht auf Mängelbeseitigung oder auf Ersatz des defekten Bauteils. Für viele Anlagenbetreiber ist jedoch nicht sofort ersichtlich, ob die Gewährleistung oder die Garantie zur Anwendung kommt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Anspruch durchzusetzen. 

Was sind Ihre Rechte bei Garantie und Gewährleistung? Die gesetzliche Regelung zur Gewährleistung kommt beim Kauf von Waren zustande und gilt in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum. In dieser Zeit muss Ihr Vertragspartner alle auftretenden Mängel beseitigen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers, die nicht streng gesetzlich geregelt ist und Spielraum bei der Gestaltung bietet.

Bringt Ihre PV-Anlage in der Gewährleistungsfrist nicht die zugesagte Leistung, muss der Verkäufer den Mangel beseitigen und dafür sämtliche Kosten inklusive Transport, Arbeit und Material übernehmen. 

Häufig auftretende Probleme an den einzelnen Komponenten wie Material- und Verarbeitungsfehler, Defekte an den Modulen oder Wechselrichtern und Leistungseinbußen sind über die Garantie abgedeckt. Sie sichert für einen festgesetzten Zeitraum die Mängelfreiheit des Produkts.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei PV-Anlagen?

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung bei PV-Anlagen werden häufig synonym genutzt, dabei unterscheiden sie sich deutlich voneinander. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der verkauften Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und gilt je nach Einbausituation zwei oder fünf Jahre ab dem Kauf und der Installation der PV-Anlage. Die Gewährleistung stellt sicher, dass Sie Ansprüche auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung geltend machen können, wenn die PV-Anlage nicht die volle Leistung bringt oder nicht den vereinbarten Standards entspricht. 

Im Gegensatz dazu ist eine Garantie für die PV-Anlage eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus angeboten wird. Sie bietet für einen bestimmten Zeitraum oder bestimmte Komponenten eine erweiterte Deckung. Die Dauer und die Bedingungen können vom Hersteller oder Verkäufer frei festgelegt werden. In der Regel gibt der Hersteller eine Produktgarantie auf die Material- und Verarbeitungsqualität und eine Leistungsgarantie.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Gewährleistung bei PV-Anlagen?

Die gesetzliche Regelung zur Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und kommt grundsätzlich beim Kauf von Waren zur Anwendung. Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum oder Installation. Für den Beginn der Verjährungsfrist ist das Datum des Kaufvertrags entscheidend. Meistens schließt der Kaufvertrag auch die Montage ein. Wird jedoch ein separater Werkvertrag für die Planung und Montage geschlossen, verlängert sich die Verjährungsfrist auf fünf Jahre. Dies stellt jedoch eine seltene Ausnahme dar (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 beziehungsweise § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), sodass Sie grundsätzlich von einer zweijährigen Gewährleistungsfrist ausgehen sollten.

Vor Ablauf der Verjährungsfrist ist der Verkäufer, der auch Vertragspartner ist, verpflichtet, Mängel zu beheben. Ein Mangel liegt vor, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund von Installationsfehlern streikt oder die zugesagte Leistung nicht erbringt. Der Verkäufer muss die Reparatur und die damit verbundenen Kosten für Transport, Arbeit und Material tragen. Sie als Anlagenbesitzer können eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Sie eine Rückabwicklung des Vertrags fordern.

Die Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den Vertragspartner, also in der Regel den Installationsbetrieb. Bei Materialfehlern kann der Verkäufer (Installationsbetrieb) seine Ansprüche an seinen Lieferanten, also den Hersteller, weiterreichen.

Was umfasst die Garantie bei PV-Anlagen und wie unterscheidet sie sich je nach Hersteller?

Die Garantie bei PV-Anlagen ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers, die nicht gesetzlich definiert ist. Eine grundlegende Anforderung an die Garantieerklärung gibt es allerdings: Sie muss klar, verständlich und widerspruchsfrei sein. Der Verkäufer definiert die spezifischen Garantiebedingungen und legt sie dem Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags vor. Die Herstellergarantie umfasst die Produktgarantie und die Leistungsgarantie.

Produktgarantie

Sie garantiert dem Käufer, dass das gekaufte Produkt für einen festgelegten Zeitraum mängelfrei bleibt oder im Falle eines Defekts repariert beziehungsweise ersetzt wird. Sie bezieht sich auf Materialfehler und Mängel in der Konstruktion und Verarbeitung. Für die verschiedenen Komponenten einer Photovoltaikanlage kann der Hersteller unterschiedliche Garantiezeiträume festlegen, häufig kann gegen Aufpreis auch eine verlängerte Garantie für Photovoltaikanlagen erworben werden. Typischerweise geben die Hersteller folgende Produktgarantien:

  • Garantie für PV-Module: fünf bis zehn Jahre
  • Garantie für Wechselrichter: zwei bis fünf Jahre
  • Garantie für Montagegestelle: meistens zehn Jahre 
  • Batteriespeicher-Garantie: in der Regel zehn Jahre oder 6.000 Ladezyklen. Diese ersetzt heute fast immer die bis 2018 übliche Zeitwerterstattung. 
  • Systemgarantie: fünf bis zehn Jahre auf Module, Wechselrichter, Verkabelung und Installation. 

Leistungsgarantie

Diese Garantie sichert zu, dass die Solarmodule nach einer bestimmten Betriebsdauer noch einen bestimmten Prozentsatz ihrer Nennleistung erbringen. Da PV-Module einem natürlichen Alterungsprozess unterliegen, wird die Degradation in der Leistungsgarantie berücksichtigt. Üblicherweise bieten die Hersteller ein Zwei-Stufen-Modell oder eine lineare Leistungsgarantie mit einem jährlichen Verlust. Oft erhalten Sie auf Ihre Photovoltaikanlage 25 bis 30 Jahre Garantie.

Auch für den Batteriespeicher gibt es häufig eine Leistungsgarantie: Sie bezieht sich auf die dauerhaft verfügbare Kapazität und garantiert, dass ein Speichermodul nach einer bestimmten Zeit noch einen bestimmten nutzbaren Energieinhalt zur Verfügung stellen kann.

Diese Leistungsgarantien geben die Hersteller typischerweise:

  • PV-Module, Zwei-Stufen-Modell: garantierter Leistungserhalt von 90 Prozent der Nennleistung über die ersten zehn Jahre und 80 Prozent ab dem elften Jahr bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit.
  • PV-Module, lineare Leistungsgarantie: Garantie über 30 Jahre, mit einem jährlichen Leistungsverlust von 0,5 bis 0,7 Prozent.
  • Batterieleistung: mindestens 80 Prozent des ursprünglich nutzbaren Energieinhalts nach zehn Jahren

Welche Stolpersteine gibt es im Kleingedruckten der Garantiebedingungen?

Prüfen Sie die Garantiebedingungen gründlich, bevor Sie eine Photovoltaikanlage erwerben, denn die Stolpersteine verstecken sich häufig im Kleingedruckten. Da jeder Hersteller und Händler individuelle Garantiebedingungen festlegen kann, gibt es keine einheitlichen Regelungen für den Umfang, die Laufzeit, Ausnahmen und Einschränkungen sowie die Abwicklung von Garantieansprüchen. Machen Sie sich ein klares Bild davon, welche Leistungen und Schutzmaßnahmen Ihnen gewährt werden, indem Sie die Garantiebedingungen sorgfältig lesen und verstehen. Werden Sie hellhörig, wenn Sie auf folgende Gegebenheiten stoßen:

  • Der Garantiegeber ist nicht mit Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Kontakt vermerkt.
  • Hersteller schließen eine Garantieleistung bei "Nachlässigkeit" aus, ohne diese weiter zu konkretisieren. 
  • Ihnen wird nur eine kurze Frist von ein bis zwei Wochen eingeräumt, um einen Mangel zu melden.
  • Formulierungen wie "begrenzt", "eingeschränkt" oder "nach Ermessen des Herstellers" können das Ausbleiben einer tatsächlichen Garantieleistung verschleiern.

Einige Anbieter grenzen den Garantieanspruch ein, indem sie verschiedene Klauseln in den Vertrag einbringen, wie etwa: 

  • Es werden regelmäßige Wartungen durch zertifizierte Techniker vorausgesetzt. Wird dies nicht eingehalten, verfällt der Garantieanspruch.
  • Ausnahmen für Schäden durch extreme Wetterbedingungen, wie Hagel, Stürme oder Schneelasten, können die Garantie einschränken.
  • Die Garantie deckt möglicherweise nicht alle Kosten ab, wie z.B. Transport-, Installations- oder Arbeitskosten für den Austausch defekter Module.
  • Manche Garantien setzen einen Höchstbetrag für die Erstattung fest, der möglicherweise nicht die gesamten Austausch- oder Reparaturkosten deckt.
  • Bei einer Pro-rata-Garantie wird die Erstattung oder der Ersatz anteilig entsprechend der Restlaufzeit der Garantie berechnet. Das bedeutet, dass der Käufer mit zunehmender Nutzungsdauer weniger zurückerstattet bekommt.
  • In manchen Fällen muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse verursacht wurde.

Prüfen Sie die Garantiebedingungen im Detail und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Hersteller oder Verkäufer zu halten. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Garantiefall gut abgesichert sind.

Wie können Sie Ihre Garantieansprüche bei PV-Anlagen durchsetzen?

Ein Schadensfall an Ihrer PV-Anlage ist eingetreten - was nun? Prüfen Sie zuerst, ob Sie noch innerhalb der Verjährungsfrist der Gewährleistung liegen, dann haben Sie ein Recht auf Mängelbeseitigung durch den Vertragspartner, also den Installateur oder Solarteur. Sind Sie bereits außerhalb der Gewährleistung, müssen Sie Ihre Garantieansprüche geltend machen. Gehen Sie dabei systematisch vor:

  1. Melden Sie den Schaden an Ihrer PV-Anlage umgehend dem Hersteller oder Verkäufer.
  2. Dokumentieren Sie den Schaden oder den Defekt durch Fotos oder Videos. Diese Aufnahmen sollten den Zustand der PV-Anlage deutlich zeigen.
  3. Lassen Sie sich den Eingang Ihres Garantiefalls schriftlich bestätigen und kontaktieren Sie regelmäßig den Hersteller oder Verkäufer, um den Status Ihrer Anfrage zu überprüfen.
  4. Steht eine Begutachtung durch einen Techniker an, bereiten Sie den Besuch vor und halten alle relevanten Unterlagen und Nachweise bereit. Dazu gehören der Kaufvertrag und die Rechnung über die PV-Anlage, die Garantiebedingungen des Herstellers sowie ein Garantiezertifikat, Installationsbericht und Abnahmeprotokoll, Wartungs- und Servicenachweise und die Dokumentation des Defekts und der Korrespondenz.
  5. Wird der Schaden als Garantiefall eingestuft, erfolgt die Reparatur oder der Austausch des Produkts. In manchen Fällen kann auch eine Rückerstattung des Kaufpreises angeboten werden.
  6. Klären Sie, welche Kosten im Rahmen der Garantie übernommen werden und ob zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Beachten Sie die genauen Garantiebedingungen, einschließlich Selbstbehalte, Versandkosten und Fristen für die Inanspruchnahme der Garantie.
  7. Halten Sie alle Korrespondenzen, Vereinbarungen und Schritte des Prozesses schriftlich fest.
  8. Überprüfen Sie nach Abschluss der Reparatur oder des Austauschs, ob das Problem vollständig behoben ist.

Bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen können Schwierigkeiten auftreten. Machen Sie sich vorher mit typischen Problemen vertraut, das erleichtert Ihnen die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche. Häufig auftretende Konflikte und deren Lösungen haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt.

Problem

Lösung/Vermeidung

unklare Garantiebedingungen

vor Vertragsabschluss sorgfältig lesen und klären

Beweislast

detaillierte Dokumentation und zertifizierte Wartung

verzögerte Reaktionen

regelmäßig nachverfolgen, Fristen setzen

nicht abgedeckte Schäden

Garantiebedingungen im Vorfeld prüfen, eventuell zusätzliche Versicherung abschließen

unklare Zuständigkeiten

im Vorfeld Zuständigkeiten klären, alle Parteien kontaktieren

Kosten für Transport und Arbeitszeit

Garantiebedingungen vor Vertragsabschluss prüfen, erweiterte Garantieoptionen für diese Kosten anfragen

unzureichende Dokumentation

Wartungsprotokoll führen, zertifizierte Wartung dokumentieren, alle Berichte und Belege sorgfältig aufbewahren

Unzufriedenheit mit Reparatur/Ersatz

Arbeiten dokumentieren, umgehend reklamieren


Wer ist der Ansprechpartner für Garantieleistungen bei Solarstromanlagen?

Bei Garantiefällen ist der Garantiegeber Ihr Ansprechpartner. Dieser ergibt sich aus den Garantiebedingungen und ist meist der Hersteller der betroffenen Komponente. Bei Problemen, die durch die Installation verursacht wurden, ist die Installationsfirma Ihr Ansprechpartner. In den Garantiebedingungen sollten die Kontaktpersonen mit Adresse, Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse angegeben sein. Häufig bieten auch die Verkäufer Unterstützung bei der Abwicklung von Garantiefällen und können Ihnen helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten und Kontakt zum Hersteller herstellen.

Treten Mängel an den PV-Modulen auf, ist deren Hersteller erster Ansprechpartner. Falls der Schaden durch unsachgemäße Installation verursacht wurde, muss die Installationsfirma kontaktiert werden. Bei Mängeln am Wechselrichter ist dessen Hersteller für die Produkt- und Leistungsgarantie zuständig, die Installationsfirma für Schäden, die durch eine fehlerhafte Installation verursacht wurden.

Gibt es ein Problem mit dem Montagegestell, sollten Sie die Installationsfirma kontaktieren, die für die Qualität der Installation und das Montagegestell verantwortlich ist. Falls das Problem auf einen Materialfehler des Gestells zurückzuführen ist, ist der Hersteller des Montagegestells der richtige Ansprechpartner.

Was tun, wenn der Hersteller Ihrer PV-Anlage insolvent geht?

Mit der Insolvenz des Herstellers erlöschen Ihre Garantieansprüche, da das insolvente Unternehmen seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Auch wenn Ihr Garantieanspruch bereits in der Abwicklung ist, wird die Durchsetzung schwierig, da die Insolvenzverwalter in der Regel die verfügbaren Mittel priorisieren müssen.

Wie können Sie sich davor schützen? Achten Sie beim Kauf einer PV-Anlage nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Qualitätsstandards und Gütesiegel. Gute Qualität macht sich langfristig bezahlt und ist die beste Garantie für dauerhafte und störungsfreie Stromerzeugung. 

Des Weiteren können Sie Ihre Anlage mit einer Garantieversicherung oder Garantiefonds für Photovoltaikanlagen absichern. Diese bieten zusätzlichen Schutz und Sicherheit für den Fall, dass der Hersteller oder Installateur insolvent wird oder anderweitig nicht in der Lage ist, Garantieansprüche zu erfüllen. So können Sie auch in schwierigen Situationen Ihre Ansprüche geltend machen und Ihre Investition bleibt geschützt.

Bei Versicherungen für PV-Anlagen auf ausreichenden Schutz achten

Um eine umfassende Absicherung für Ihre PV-Anlage zu gewährleisten, sollten Sie verschiedene Versicherungen in Betracht ziehen, die jeweils spezifische Risiken abdecken. Dabei hängt die Auswahl der richtigen Versicherungen von der Größe und Art der Anlage, dem Standort und den spezifischen Anforderungen des Betreibers ab. 

Welche Versicherungen sind für PV-Anlagen relevant?

  • Haftpflichtversicherung: Sie deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Anlage Dritten zugefügt werden können, etwa durch herabfallende Teile. Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen.
  • PV-Versicherung: Sie bietet nicht nur Schutz vor Schäden wie Feuer, Wetter, Vandalismus und Diebstahl, sondern kann auch die Ertragsausfälle und Reparatur- und Wiederherstellungskosten decken. 
  • Ertragsausfallversicherung: Diese Versicherung sichert den Anlagenbesitzer gegen Einnahmeverluste ab, die durch eine Unterbrechung des Betriebs der PV-Anlage verursacht werden.
  • Garantieversicherung: Sie deckt Reparatur- oder Ersatzkosten, wenn die Garantieleistungen des Herstellers oder Installateurs nicht mehr erfüllt werden können, etwa wegen Insolvenz.
  • Montageversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden, die während der Installation der PV-Anlage entstehen können, einschließlich Schäden an der Anlage selbst und an angrenzenden Gebäuden oder Grundstücken.
  • Rechtsschutzversicherung: Sie hilft bei rechtlichen Streitigkeiten und deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Installateuren oder Energieversorgern entstehen.

Überlegen Sie genau, welche Versicherungen für Ihren individuellen Fall relevant sind. Manchmal ist es sinnvoller, das Geld für unvorhersehbare Ausgaben zurückzulegen, anstatt in Versicherungsprämien zu investieren. Hohe Prämien beeinträchtigen zudem die wirtschaftliche Rentabilität Ihrer PV-Anlage. 

Was sind der Nutzen und die Grenzen einer Garantieversicherung?

Eine Garantieversicherung sichert die Garantiebedingungen Ihrer PV-Anlage ab. Im Falle eines Mangels oder Schadens an Modulen, Wechselrichtern oder anderen Komponenten deckt die Versicherung Reparatur- oder Ersatzkosten, auch wenn der Hersteller nicht mehr existiert. Zusätzlich werden finanzielle Verluste abgedeckt, die durch Produktionsausfälle entstehen, wie etwa die entgangenen Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Letztendlich bietet eine Garantieversicherung langfristige Planungssicherheit und eine umfassende Absicherung, die über die Standardgarantie der Hersteller hinausgeht. 

Sie sollten sich jedoch auch der Grenzen einer Garantieversicherung, wie Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, zeitliche Begrenzung und Prämienkosten bewusst sein. Wägen Sie sorgfältig ab, ob die Versicherung Ihre spezifischen Bedürfnisse abdeckt. 

Häufige Versicherungsfälle - welche Versicherung greift?

Schäden durch Extremwetter gehören zu den häufigsten Schadensfällen an PV-Anlagen, aber auch der Diebstahl von Solarmodulen ist keine Seltenheit. In der folgenden Übersicht haben wir häufige Versicherungsfälle für Sie zusammengestellt und erklären, welche Versicherung wann Ihre Kosten erstattet.

  • Sturmschäden: Ein schwerer Sturm beschädigt mehrere Solarmodule und die Halterungen. Sturmschäden gehören zu den häufigsten Schäden an PV-Anlagen. Eine Photovoltaik-Versicherung bewertet den Schaden, genehmigt und erstattet die Kosten abzüglich der Selbstbeteiligung für die Reparatur oder den Austausch der Module.
  • Ertragsausfall durch Wechselrichterausfall: Ein technischer Defekt im Wechselrichter führt zu einem vollständigen Ausfall der PV-Anlage für mehrere Wochen. Die PV-Anlage-Versicherung oder eine separate Ertragsausfallversicherung erstatten die entgangenen Erträge für die Ausfallzeit abzüglich der Selbstbeteiligung.
  • Diebstahl: Mehrere Solarmodule werden von der Anlage gestohlen. Die PV-Versicherung erstattet die Kosten für den Ersatz der gestohlenen Module abzüglich der Selbstbeteiligung.
  • Herabfallende Teile: Ein Teil der PV-Anlage löst sich und fällt auf ein Nachbargrundstück, beschädigt ein Auto oder verursacht Personenschaden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des Autos und die medizinischen Kosten für verletzte Personen abzüglich der Selbstbeteiligung.
  • Blitzschlag: Ein Blitzschlag beschädigt die PV-Anlage und verursacht Kurzschlüsse in den Modulen und im Wechselrichter. Die PV-Versicherung erstattet die Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung.

Wie beeinflusst die Installation und Wartung die Garantie und Gewährleistung Ihrer PV-Anlage?

Damit Sie im Schadensfall die Gewährleistung und Garantie in Anspruch nehmen können, muss die Anlage von qualifizierten und zertifizierten Fachleuten installiert werden. Dabei dürfen nur die vom Hersteller zugelassenen und empfohlenen Komponenten verwendet werden. Eine unsachgemäße Installation oder die Verwendung nicht zugelassener Teile kann zu Schäden führen, die von der Garantie oder Gewährleistung der PV-Anlage nicht abgedeckt sind.

Nach der Inbetriebnahme muss an Ihrer Anlage regelmäßig von qualifizierten Fachleuten eine Wartung durchgeführt werden, wie es in den Garantiebedingungen vorgeschrieben ist. Andernfalls können Funktionsstörungen entstehen, die die Garantie nicht abdecken.

Es lohnt sich, jede Wartung zu dokumentieren, einschließlich der durchgeführten Arbeiten und der verwendeten Materialien. Anhand der Wartungsprotokolle können Sie eine regelmäßige und fachgerechte Wartung nachweisen und sicherstellen, dass Ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei Bedarf vollumfänglich geltend gemacht werden.

Schlussfolgerung: Was sollten Sie bei der Auswahl Ihrer PV-Anlage beachten, um von Garantie und Gewährleistung optimal zu profitieren?

Bei der Auswahl einer PV-Anlage spielen nicht nur die Komponenten und der Preis eine Rolle, sondern auch die Garantie. Denn im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung haben die Hersteller viel Spielraum bei der Gestaltung der Garantie. Achten Sie auf Stolpersteine im Kleingedruckten und setzen Sie auf vertrauenswürdige Hersteller mit hohen Qualitätsstandards und Gütesiegeln. Lesen und verstehen Sie die Garantiebedingungen und achten Sie auf die Angabe von Ansprechpartnern im Fall von Mängeln. Überlegen Sie auch, ob eine Garantieversicherung oder andere Versicherungen für Ihre PV-Anlage sinnvoll sind. Letztendlich bietet Ihnen nur eine gut gewartete und versicherte PV-Anlage langfristig maximale Leistung, minimale Ausfallzeiten und finanzielle Sicherheit.

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten bei Garantie und Gewährleistung oder wünschen Sie allgemeine Informationen zu PV-Anlagen? Als Ihr Spezialist für Photovoltaikanlagen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung. 

FAQs

Was ist der Unterschied zwischen einer Leistungsgarantie und einer Produktgarantie bei PV-Anlagen?

Die Leistungsgarantie einer PV-Anlage sichert zu, dass die Anlage über einen bestimmten Zeitraum eine definierte Leistung liefert, während die Produktgarantie Schutz gegen Defekte der physischen Komponenten wie Module und Wechselrichter bietet.

Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für PV-Anlagen in Deutschland?

Die Gewährleistungsfrist für PV-Anlagen in Deutschland beträgt in der Regel zwei Jahre ab Kauf und Installation, nur im Falle eines separaten Werkvertrags für Planung und Montage verlängert sich die Verjährungsfrist auf fünf Jahre.

Was tun, wenn meine PV-Anlage trotz Garantie und Gewährleistung nicht funktioniert?

Funktioniert die Anlage innerhalb der Gewährleistung nicht, da bestehende Mängel nicht behoben werden können, besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags. Sind Sie bereits aus der Gewährleistung, aber noch im Rahmen der Garantie, können Sie rechtliche Maßnahmen gegen den Hersteller oder Lieferanten einleiten, um eine Entschädigung oder Ersatz zu fordern.

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Über den Autor

Hallo, ich bin Mike Seeger, Elektroingenieur und begeisterter Solarteur. Meine Leidenschaft für Photovoltaik und erneuerbare Energien hat mich nicht nur zum Mitgründer von inselvolt gemacht, sondern auch zu einem überzeugten Erzähler und Ratgeber in dieser dynamischen Branche.

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