PV Anlage Inbetriebnahme: Schritt für Schritt zu Ihrer Solaranlage

PV Anlage Inbetriebnahme: Schritt für Schritt zu Ihrer Solaranlage

Photovoltaikanlagen sind von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Energiezukunft, denn sie ermöglichen die Produktion von elektrischem Strom aus Sonnenenergie. Mit einer PV-Anlage tragen Sie somit aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz bei. Zudem fördern Sie damit die Unabhängigkeit von herkömmlichen Energien und profitieren auch finanziell vom umweltfreundlichen Strom. Die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ist von besonderer Bedeutung, denn mit ihr ist die Installation abgeschlossen und die Solaranlage aktiviert. 

Doch was genau kennzeichnet die Inbetriebnahme einer PV Anlage? Die Inbetriebnahme der PV-Anlage stellt die letzte Überprüfung vor dem vollständigen Betriebsstart der Anlage dar und ist damit ein kritischer Schritt zur Aktivierung der Solaranlage. Das Erkennen und Beheben von Fehlern oder Mängeln in diesem Stadium kann erhebliche finanzielle Einsparungen bedeuten, die Sicherheit erhöhen und die Leistungsfähigkeit der Anlage über ihre gesamte Lebensdauer sicherstellen.

Mit diesem Artikel erhalten Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. Außerdem erklären wir, welche Schritte vor und nach der offiziellen Inbetriebnahme notwendig sind und geben Einblicke in rechtliche und administrative Aspekte.

Grundlagen der PV Anlage Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme der PV-Anlage bezeichnet die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage mit ausschließlich erneuerbaren Energien. Dazu muss die Photovoltaikanlage am Bestimmungsort betriebsfertig montiert und ein für die Erzeugung von Wechselstrom erforderliches Zubehör installiert sein. Sobald die Anlage erstmals Strom zum Verbrauch oder zur Speicherung liefert, gilt sie als in Betrieb genommen. Dazu muss der Solarstrom nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden, die Stromabnahme kann auch mittels einer Glühbirne erfolgen. Der Nachweis der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage kann durch ein Inbetriebnahmeprotokoll, Fotos und/oder fachkundige Zeugen erbracht werden. Der Prozess der Inbetriebnahme ist entscheidend, um zu gewährleisten, dass die PV-Anlage sicher, effizient und gemäß den geltenden Normen und Richtlinien funktioniert. Zudem ist das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend für die Höhe der Einspeisevergütung, die Sie in den kommenden 20 Jahren erhalten.

Vorbereitung und Prüfung vor der Inbetriebnahme

Ihre Solaranlage wurde ordnungsgemäß montiert und der Wechselrichter installiert. Wie geht es jetzt weiter? Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage stehen technische Vorbereitungen und Sicherheitsprüfungen an, die einen reibungslosen Ablauf der Inbetriebnahme gewährleisten.

Technische Vorbereitungen

Im Folgenden haben wir die technischen Voraussetzungen und Vorbereitungen für Sie zusammengestellt und detailliert erläutert.

  1. Ihre PV-Anlage ist betriebsfertig montiert: Betriebsfertig heißt in diesem Fall, dass die Module montiert und elektrisch angeschlossen sind und die Anlage mit den erforderlichen Wechselrichtern ausgestattet ist. Weiterhin muss der Zählereinbau gemäß den gültigen Technischen Anschlussbedingungen TAB des zuständigen Netzbetreibers vorbereitet sein, sodass der Netzanschluss gewährleistet ist. 
  2. Dem Netzbetreiber wurde die Fertigstellung der PV-Anlage mitgeteilt: Zur Meldung der Betriebsbereitschaft füllt in der Regel der Installateur ein entsprechendes Formblatt des Netzbetreibers aus. Dazu müssen die folgenden Unterlagen vorliegen: 
    1. Übersichtslageplan bzw. Schaltplan
    2. Erläuterungen zu den Schutzeinrichtungen
    3. Angaben zum Wechselrichter mit entsprechender Konformitätserklärung
    4. Einzelheiten zu den Geräten zur Leistungsreduzierung, falls erforderlich.

Häufig wurden diese Unterlagen bereits bei der Anfrage zur Netzüberprüfung vorgelegt.

  1. Es liegt eine vollständige Dokumentation der Photovoltaikanlage vor. Sie als Anlagenbetreiber haben das Recht auf eine ausführliche Anlagendokumentation. Diese umfasst die folgenden Dokumente: 
    1. Grundlegende Systemdaten
    2. Kontaktdaten von Systementwickler bzw. Planer und System-Installateuren
    3. Schaltplan
    4. Daten zum Generator und zur Wechselstromseite
    5. Datenblätter und Betriebsanleitungen aller Komponenten
    6. Unterlagen zu Notabschaltung in Gefahrensituationen
    7. Wartungshinweise, Garantien und Gewährleistungen
    8. Prüf- und Messprotokolle.

  1. Ihre PV-Anlage wurde von einer Elektrofachkraft nach gültigen Normen geprüft und protokolliert. Die notwendigen Sicherheitsprüfungen werden im folgenden Abschnitt detailliert beschrieben.

Sicherheitsprüfungen

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme, definiert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2023 §3, wird die PV-Anlage von der Installationsfirma nach gültigen Normen geprüft. Dazu gehört die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen" und DIN EN 62446-1 VDE 0126-23-1:2019-04 “Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung”. Die Prüfung wird von einem Photovoltaik-Fachbetrieb durchgeführt und dokumentiert. Lassen Sie sich eine Kopie des Prüfberichts geben, so können Sie nachweisen, dass Ihre Anlage den Anforderungen und den elektrischen Sicherheitsnormen entspricht.

Alle Prüfungen werden mit den Prüfschritten Besichtigen, Erproben und Messen durchgeführt und in einem vollständigen Prüfprotokoll festgehalten. Die Erstprüfung umfasst folgende Prüfungen:

  • Prüfung der Durchgängigkeit der Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter
  • Prüfung der Isolationswiderstände der Wechselspannungsseite
  • Messen der Schleifenwiderstände zum Nachweis des Schutzes durch automatische Abschaltung im Fehlerfall
  • Prüfung der Leerlaufspannung des PV-Generators und dessen Polarität zum Nachweis der korrekten Verschaltung der PV-Module
  • Messen der PV-Generatorkurzschlussströme, alternativ der PV-Generatorbetriebsströme, zum Nachweis der korrekten Verschaltung der PV-Module
  • Funktionsprüfung der Wechselrichter
  • Messen der Isolationswiderstände des PV-Generators/PV-Teilgenerators

Die Prüfung nach geltenden Normen gewährleistet eine reibungslose Inbetriebnahme und ist gleichzeitig ein Nachweis für eine vorschriftsmäßige Installation Ihrer Anlage. Sie garantiert die Anlagensicherheit unter der Verantwortung der prüfenden Elektrofachkraft.

Der Ablauf der Inbetriebnahme

Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb gesetzt werden. Die PV Anlage Inbetriebnahme erfolgt durch eine Installations- oder Elektrofachkraft, die beim Netzbetreiber zugelassen ist. Ist die Fachkraft nicht befugt, den Zähler zu stellen, muss der Netzbetreiber herangezogen werden. Zudem sollten Sie als Anlagenbetreiber oder ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter anwesend sein. 

Schrittweise Anleitung zur Inbetriebnahme

  1. Überprüfung der Installation: Es wird geprüft, ob die Anlage mit den Antragsunterlagen übereinstimmt und ob die Montage und Installation gemäß den gültigen Normen erfolgt sind. 
  2. Zugänglichkeit: Überprüfung, ob alle für den Netzbetreiber relevanten Komponenten und Systeme zugänglich sind, beispielsweise Strom- und Einspeisezähler.
  3. Überprüfung der Messeinrichtung: Es wird geprüft, ob bei der Installation der Messanlage die technischen Vorgaben des Netzbetreibers eingehalten wurden. 
  4. Einspeisezähler: Durchführung der Anlaufprüfung und Aufnahme des ersten Zählerstands.
  5. Funktionsprüfung: Prüfung des Gleichstromsystems (DC-seitig), des Wechselstromsystems (AC-seitig) und Prüfung von Schutz gegen Überspannung. 
  6. Probelauf: Stromerzeugung zum Verbrauch oder zur Speicherung.

Mit dem Erzeugen von Solarstrom ist die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage abgeschlossen. Dabei ist keine Netzeinspeisung notwendig, die Stromabnahme kann auch mittels einer Glühbirne nachgewiesen werden.

Inbetriebnahmeprotokoll

Alle Messungen während der Inbetriebnahme der Solaranlage werden im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten. Dieses enthält auch eine lückenlose und detaillierte Dokumentation der Installation. Das Inbetriebnahmeprotokoll wird während der Inbetriebnahme nach der Installation des Netzanschlusses und dem Anschluss des Einspeisezählers durch die beauftragte Fachkraft erstellt. Als Anlagenbetreiber sind Sie zur Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls verpflichtet, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die exakten rechtlichen Details geregelt. Sie erbringen damit den Nachweis, dass Ihre PV-Anlage fehlerfrei funktioniert und alle Normen und Vorschriften erfüllt sind. Im Protokoll ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage festgehalten, welcher als Stichtag für die Berechnung der Einspeisevergütung angesetzt wird.

Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber

Als Betreiber einer PV-Anlage müssen Sie bereits vor der Montage einen Antrag beim Netzbetreiber stellen, das sogenannte Anschlussbegehren. Der Netzbetreiber hat die Pflicht, Strom aus PV-Anlagen in das öffentliche Netz einzuspeisen und das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nach Antragstellung hat der Netzbetreiber laut Gesetz acht Wochen Zeit, um die Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen und den Punkt für den Netzanschluss mitzuteilen. Bearbeitet der Netzbetreiber Ihren Antrag nicht fristgerecht, darf die PV-Anlage auch ohne Anwesenheit des Netzbetreibers nach den maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.

Auch die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Grundsätzlich gilt, dass die Inbetriebnahme in Anwesenheit des Netzbetreibers oder einer beim Netzbetreiber zugelassenen Installations- oder Elektrofachkraft erfolgt, die befugt ist, den Zähler auszutauschen.

Nach der Solaranlage Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur wird zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll beim Netzbetreiber vorgelegt und gilt als Nachweis der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Damit ist der Netzbetreiber zur Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet.

Rechtliche und administrative Aspekte

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über notwendige Anmeldungen, Fristen und benötigte Unterlagen für Ihre PV-Anlage, die wir im weiteren Verlauf detailliert erklären. Betrachtet werden PV-Anlagen bis 30 kWp.



Anmeldung

Frist / Zeitpunkt

Benötigte Unterlagen

Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber, Anschlussbegehren

Vor der Installation der Solaranlage

  • Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungs- und Entnahmeanlagen
  • technische Unterlagen des Anlagenherstellers 
  • Übersichtsplan und Lageplan
  • Übersichtsschaltbild

Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur

30 Tage nach Inbetriebnahme der PV-Anlage

  • Marktstammdatenregister

Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber

30 Tage nach Inbetriebnahme der Solaranlage

  • Inbetriebnahmeprotokoll 
  • Bestätigung der Bundesnetzagentur

Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt

30 Tage nach Inbetriebnahme der PV-Anlage

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Nummer der PV-Anlage im Marktstammdatenregister
  • Rechnung über Kauf der Anlage
  • Einspeisevertrag mit Netzbetreiber

Anmeldung und Dokumentation

So funktionieren die einzelnen Anmeldungen Ihrer PV-Anlage im Detail:

  1. Genehmigung beim Netzbetreiber einholen: Bevor Sie mit der Montage einer PV-Anlage beginnen, ist die Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers erforderlich. Der Netzbetreiber prüft anhand der für das Anschlussbegehren eingereichten Dokumente die Anschlussmöglichkeit der geplanten Anlage und teilt Ihnen das Ergebnis im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme schriftlich mit. Die Anmeldung können Sie selbst übernehmen oder an Ihren Installationsbetrieb übergeben.
  2. Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Nach der Inbetriebnahme haben Sie 30 Tage Zeit, Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Dazu müssen die Stammdaten Ihrer PV-Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Die Anmeldung der PV-Anlage erfolgt online und muss nicht von Ihnen selbst vorgenommen werden. Sie müssen sich jedoch zuerst als Betreiber der PV-Anlage im MaStR registrieren - anschließend können Sie oder Ihr ausführender Fachbetrieb die PV-Anlage anmelden.
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber: Innerhalb von 30 Tagen nach der Inbetriebnahme muss die Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet werden, indem das Inbetriebnahmeprotokoll und die Registrierungsbescheinigung von der Bundesnetzagentur übermittelt werden. In der Regel geschieht dies durch die Elektrofachkraft, die auch die PV Anlage Inbetriebnahme durchgeführt hat. 
  4. Anmeldung beim Finanzamt: Ebenfalls mit einer Frist von 30 Tagen nach Inbetriebnahme ist die Anmeldung beim Finanzamt gesetzlich vorgeschrieben. Die Anmeldung erfolgt online über das Steuerportal Elster oder über die Anforderung vom Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Einkommensteuer auf eingespeisten Solarstrom auf null gesetzt. Das heißt, Sie müssen die Anlage zwar weiterhin beim Finanzamt anmelden, zahlen aber keine Steuern auf Ihre Gewinne aus der Einspeisevergütung. 

Sonderregelungen gelten für sogenannte Inselanlagen, die ohne Anmeldung betrieben werden dürfen. Sie dienen ausschließlich dem Eigenverbrauch und haben keine Verbindung zum Netz. Nulleinspeiseanlagen, die zwar für den Eigenverbrauch gedacht, aber dennoch mit dem Stromnetz verbunden sind, dürfen nicht ohne Anmeldung betrieben werden. Hier entfällt nur die Pflicht zur Anmeldung beim Finanzamt.

Finanzielle und steuerliche Aspekte

Seit 2023 beträgt die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen unter 30 kWp null Prozent. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, sich mit der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Trotzdem wird eine PV-Anlage als unternehmerische Tätigkeit betrachtet und muss dem Finanzamt innerhalb der Frist gemeldet werden. Melden Sie Ihre PV-Anlage verspätet oder gar nicht an, können Kosten in Höhe von zehn Euro pro Kilowatt Leistung und Kalendermonat für Sie entstehen. Eine Gewerbeanmeldung ist dagegen nicht mehr notwendig, solange sich die PV-Anlage auf dem eigenen Dach befindet und die Leistung unter 30 kWp liegt. 

Nach der Inbetriebnahme – Was nun?

Die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ist mehr als ein einmaliger Prozess, sondern der Beginn einer kontinuierlichen Überwachung, Wartung und gegebenenfalls Optimierung und Anpassung. Eine regelmäßige Wartung gewährleistet eine optimale Funktion. Dabei gilt es auch, auf veränderte Umstände zu reagieren, um eine optimale Leistung der Anlage sicherzustellen.

Überwachung und Wartung

PV-Anlagen nutzen komplexe Technologien, die aufgrund ihrer exponierten Lage den Umwelteinflüssen besonders stark ausgesetzt sind. Die Wartung der Anlage ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, lohnt sich aber in jedem Fall und sollte von vornherein in die Kosten Ihrer Photovoltaikanlage eingeplant werden. So können Sie über viele Jahre eine einwandfreie Funktion Ihrer Anlage gewährleisten und damit konstante Erträge sichern. Für eine regelmäßige Wartung Ihrer PV-Anlage stellen wir Ihnen in der folgenden Tabelle verschiedene Prüfungen und Prüfintervalle vor. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen, die nach Standort und Wetterverhältnissen abweichen können. Holen Sie sich den Rat eines zertifizierten Betriebs, wenn Sie unsicher sind.

Wann

Wartung

Was

Wer

Monatlich bis halbjährlich

Sichtkontrolle

Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel an der Generatorfläche, z. B. mit Fernglas oder Drohne. 

Betreiber

Jährlich

Frühjahrscheck

Kontrolle sämtlicher Anlagenteile auf

Schäden, Schmutz, Ablagerungen, 

Dachdurchdringungen, Abdichtungen, Standfestigkeit, Korrosion 

Betreiber oder Fachbetrieb

Jährlich

Frühjahrsputz

Entfernung von natürlichen Ablagerungen, chemischen Partikeln, Schwebeteilchen und sekundären Verunreinigungen mit speziellen Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten. Nur vom Boden aus oder über Dachfenster reinigen, nicht klettern und die Anlage nicht betreten.

Betreiber oder auf PV-Module spezialisierte Reinigungsfirma

alle 4 Jahre

große Inspektion

Die 4-Jahres-Inspektion wiederholt alle Prüfungen und Messungen der Inbetriebnahme.

Elektrofachkraft

Erweiterung und Anpassung der Anlage

Mit perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Bundles und PV Komplettanlagen leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Wenn dann Familienzuwachs, zusätzliche Elektrogeräte oder ein neues Elektroauto für wachsenden Strombedarf im Haushalt sorgen, lassen sich bestehende PV-Anlagen in der Regel problemlos erweitern. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten und erklären, worauf Sie achten müssen.

  • Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage muss auf demselben Gebäude installiert und innerhalb von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der bestehenden Anlage erfolgen. Sind nicht beide Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich um die Installation einer neuen PV-Anlage, für die auch die Einspeisevergütung neu festgelegt wird. 
  • Zusätzliche Solarmodule können auch an der Fassade, auf einem Nebengebäude, einem Terrassendach oder einem Solarzaun installiert werden. Finden Sie mit Ihrem Solarteur eine passende Lösung für Ihr Projekt.
  • Zur Erweiterung werden die neuen Solarmodule in der Regel zu einem neuen String zusammengeschaltet und mit einem zusätzlichen Wechselrichter versehen.
  • Bestehende Stromspeicher sollten Sie mit der Erweiterung der Solaranlage um eine kWh Speicherkapazität je erweiterte kWp vergrößern
  • Wenn Sie noch keinen Stromspeicher besitzen, ist die Erweiterung der PV-Anlage der ideale Zeitpunkt für die Integration von Energiespeicherlösungen.

Schlussfolgerung

Die PV Anlage Inbetriebnahme bezeichnet den Zeitpunkt, an dem sie erstmals Strom zum Verbrauch oder zur Speicherung liefert. Sie stellt die letzte Überprüfung vor dem vollständigen Betriebsstart der Anlage dar und ist damit ein kritischer Schritt zur Aktivierung der Solaranlage. Bereits vor der Inbetriebnahme stehen technische Vorbereitungen und Sicherheitsprüfungen an, die einen reibungslosen Ablauf der Inbetriebnahme gewährleisten. Nach der Inbetriebnahme müssen Sie die PV-Anlage innerhalb von 30 Tagen bei der Bundesnetzagentur, Ihrem Netzbetreiber und dem Finanzamt melden. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, drohen empfindliche Strafen. Haben Sie weitere Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns über den Website-Chat oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ich die Inbetriebnahme meiner PV-Anlage selbst durchführen?

Nein, die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage erfolgt durch eine Installations- oder Elektrofachkraft, die beim Netzbetreiber zugelassen ist. Wenn die Fachkraft nicht befugt ist, den Zähler zu stellen, muss der Netzbetreiber diese Aufgabe übernehmen.

Wie melde ich meine PV-Anlage beim Netzbetreiber an?

Bereits vor der Montage müssen Sie beim Netzbetreiber die Genehmigung für Ihre PV-Anlage, das sogenannte Anschlussbegehren, einholen. Nach der Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage innerhalb von 30 Tagen beim Netzbetreiber anmelden, indem Sie das Inbetriebnahmeprotokoll und die Registrierungsbescheinigung von der Bundesnetzagentur übermitteln.

Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelde?

Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber mit dem Inbetriebnahmeprotokoll und der Registrierungsbescheinigung von der Bundesnetzagentur anmelden, bekommen Sie keine Einspeisevergütung ausgezahlt.

Kann der Netzbetreiber die PV-Anlage ablehnen?

Nein. Grundsätzlich ist der Netzbetreiber verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Sollte das Netz nicht in der Lage sein, die Solaranlage aufzunehmen, muss der Netzbetreiber einen alternativen Verknüpfungspunkt für einen Anschluss vorschlagen und mitteilen, inwieweit hierfür ein Netzausbau erforderlich wird. 

Was kostet die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber ist kostenlos.

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Über den Autor

Hallo, ich bin Mike Seeger, Elektroingenieur und begeisterter Solarteur. Meine Leidenschaft für Photovoltaik und erneuerbare Energien hat mich nicht nur zum Mitgründer von inselvolt gemacht, sondern auch zu einem überzeugten Erzähler und Ratgeber in dieser dynamischen Branche.

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