Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Ampelkoalition auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt, das bald im Bundestag beraten wird. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das sogenannte Solarpaket 1, das die Nutzung von Photovoltaikanlagen umfassend fördert. Hier ein detaillierter Blick auf die wichtigsten Neuerungen.
Gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen
Die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen wird durch das neue Gesetz stark unterstützt. Insbesondere auf Supermarktdächern, in Industrieanlagen und auf Parkplätzen soll die Installation neuer Anlagen durch eine erhöhte Vergütung gefördert werden. Besonders attraktiv wird die Möglichkeit, Überschussmengen an Strom direkt an Netzbetreiber zu übergeben, was insbesondere für Betreiber interessant ist, deren Kosten für die Direktvermarktung die Erlöse übersteigen.
Neuerungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke erfahren ebenfalls eine Vereinfachung. Die vorher erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und es werden nur minimale Daten im Marktstammdatenregister benötigt. Zukünftig dürfen diese Anlagen bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt betrieben werden, wobei die maximale Leistung der Module auf 2 kWp festgelegt wird. Ein weiterer Fortschritt ist die zukünftige Möglichkeit, diese Anlagen mittels Schukosteckern anzuschließen, was die Installation und Nutzung vereinfacht.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Das neue Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" soll das Betreiben von PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern deutlich vereinfachen und die Vorteile auf Mieter ausweiten. Im Rahmen dieser Änderungen werden viele bürokratische Hürden abgebaut, und es wird einfacher, zusätzlich günstige Stromtarife für den nicht durch PV-Anlagen gedeckten Strom zu wählen, ohne die freie Wahl des Stromlieferanten zu beeinträchtigen.
Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen
Eine weitere signifikante Änderung ist das neu geschaffene Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen auch über fremde Grundstücke. Dies wird nicht nur Privatpersonen, sondern auch gewerblichen Betreibern von PV-Anlagen neue Möglichkeiten eröffnen, wobei gewisse Einschränkungen und eine einheitliche Entschädigungsregelung vorgesehen sind.
Die detaillierten Inhalte des Gesetzespakets werden in den kommenden Tagen veröffentlicht, doch es empfiehlt sich bereits jetzt, sich auf die steigende Nachfrage nach entsprechenden PV-Systemen vorzubereiten.
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