Informationen zur Umsatzsteuer-Befreiung

0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik (§ 12 Abs. 3 UStG)

Seit dem 01.01.2023 gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen und ihren wesentlichen Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG). Das ist keine Steuerbefreiung: Der Umsatz bleibt steuerpflichtig, nur zum Satz von null Prozent. Der Unterschied ist wesentlich — bei einer Befreiung nach § 4 UStG entfiele der Vorsteuerabzug, beim Nullsteuersatz bleibt er erhalten.

Entscheidend ist nicht, ob Sie privat oder gewerblich kaufen, sondern ob Sie die Anlage selbst betreiben. Auch ein Gewerbebetrieb, der die Anlage auf dem eigenen Dach betreibt, kauft mit 0 %. Wer weiterverkauft oder nicht selbst betreibt, kauft mit 19 % — diese Wahl treffen Sie im Warenkorb.

Wenn Sie mit 0% Umsatzsteuer bei inselvolt kaufen, bestätigen Sie, dass Sie die rechtlichen Bedingungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für die Anwendung des 0%-Steuersatzes erfüllen.

Diese sind:

  • Die bestellten Teile werden für den Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Solaranlage verwendet.

Diese Solaranlage:

  • wird nach der Installation der gelieferten Teile eine Gesamtleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (Spitzenleistung) haben oder/und
  • wird in oder nahe Privatwohnungen betrieben oder
  • wird in oder nahe Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden.

Weitere Kriterien:

  • Sie kaufen die Artikel für eine eigene neue Anlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bestehenden eigenen Solaranlage. Austauschteile sind nur begünstigt, wenn sie für eine Anlage verwendet werden, die die oben genannten Bedingungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind nur begünstigt, wenn sie in Verbindung mit einer Solaranlage installiert werden, die die Bedingungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) fällt auch die Lieferung einzelner Hauptkomponenten und deren Ersatzteile unter den Nullsteuersatz, wenn sie Teil einer Anlage sind, die die Bedingungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Hauptkomponenten sind die Objekte, deren Zweck speziell in der Betreibung oder Installation von Solaranlagen besteht oder die zur Einhaltung technischer Normen notwendig sind. Zu den Hauptkomponenten gehören solche, die geliefert und installiert werden, um Solaranlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere solaranlagenspezifische Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisebuchse (sog. Wieland-Buchse), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und für die Notstromversorgung bestimmte Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre Solaranlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (eine Weiterverbringung ins Ausland und dortiger Aufbau sind nicht zulässig).


Sie bestätigen, dass Ihnen bewusst ist, dass im Falle der Entdeckung von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Umsatzsteuer von 19% nachträglich berechnet werden muss.

Darüber hinaus bestätigen Sie, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Solaranlage bzw. deren Komponenten ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Sie verstehen, dass Ihre Angaben für die Steuerfestsetzung relevant sein könnten und eventuell an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben zu steuerlich relevanten Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu überprüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen, Bestellungen abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Bearbeitung von noch offenen Bestellungen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Bestellungen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so können Sie natürlich Ihren Auftrag stornieren.